01.07.2020
Jens Kreutzfeldt

Mehr Wert für alle: Unternehmen der ZG Raiffeisen-Gruppe geben Mehrwertsteuersenkung an Kunden weiter

Um die krisengebeutelte Wirtschaft wieder anzukurbeln, senkt der Gesetzgeber mit dem soeben beschlossenen Corona-Hilfspaket die Mehrwertsteuer zum 1. Juli 2020. Der reguläre Satz beträgt dann befristet bis zum Jahresende 16 statt 19 Prozent, der ermäßigte Satz 5 statt 7 Prozent Die Unternehmen der ZG Raiffeisen-Gruppe geben die Senkung jeweils auf unterschiedliche Weise an ihre Kunden weiter.

Die Mehrwertsteuersenkung ist die prominenteste Maßnahme des sogenannten Corona-Konjunkturpaketes mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro. Sie soll vor allem dem Endverbraucher zugutekommen, um die Kaufkraft zu stärken und die Nachfrage zu erhöhen.

Viele Unternehmen möchten die Senkung gern an ihre Kunden weitergeben. Die Wirtschaft stellt dieses kurzfristige Paket zugleich allerdings vor geballte Herausforderungen. So müssten Handelsunternehmen eigentlich sämtliche Artikel in den Regalen für die kommenden sechs Monate mit den dann gültigen Bruttopreisen inklusive der geänderten Mehrwertsteuer für den Verbraucher neu auszeichnen. Dies wäre je nach Sortiment für manche Unternehmen schon allein zeitlich kaum machbar, bevor die Senkung wieder außer Kraft tritt, und erscheint auch aus ökologischen Gründen bei einer befristeten Maßnahme nicht verhältnismäßig.

Daher erlaubt der Gesetzgeber den Unternehmen für die Laufzeit des Konjunkturpaketes verschiedene Ausnahmen, wie sie ihre Kunden an der Mehrwertsteuersenkung teilhaben lassen können. Die Unternehmen der ZG Raiffeisen-Gruppe haben sich hier je nach Sortiment und Zielgruppe für unterschiedliche, möglichst pragmatische Lösungen entschieden.

Mehrwertsteuersenkung für Endverbaucher
Das Thema Preisauszeichnung betrifft vor allem das Endverbrauchergeschäft mit seinen obligatorischen Bruttopreisen. Bei den Raiffeisen Baucentern und bei der ZG Raiffeisen Technik GmbH wird den Kunden an der Kasse automatisch der Bruttopreis mit dem aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent berechnet. Baucenter und Technik verzichten aber wie auch die ZG Raiffeisen Märkte aus ökologischen Gründen darauf, sämtliche Artikel neu auszuzeichnen.

Die ZG Raiffeisen Märkte gewähren dagegen bis Jahresende einen allgemeinen Sonderrabatt von zwei Prozent auf alle Artikel, weil die Kassensysteme so kurzfristig nicht auf unterschiedliche automatische Rabattbeträge für den regulären und den ermäßigten Satz umprogrammiert werden können. Als fairen Kompromiss hat man sich daher für einen Mittelwert zwischen beiden Ermäßigungen entschieden. Ausgenommen sind lediglich Artikel, für die eine gesetzliche Preisbindung gilt wie Bücher, Leergut oder Gutscheine.

An den Tankstellen der ZG Raiffeisen Energie GmbH tanken Kunden vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 automatisch zum jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent. Heizöl- oder Diesellieferungen in diesem Zeitraum werden ebenfalls mit 16 Prozent abgerechnet.

Mehrwertsteuersenkung für Agrar-Kunden
Im Agrargeschäft werden dagegen fast ausschließlich gewerbliche Kunden beliefert und daher wie bisher Nettopreise berechnet. Angewendet wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent oder 5 Prozent, je nach Artikel. Entscheidend hierfür ist das Lieferdatum im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020.

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