Photovoltaik Pflicht – Was sie für Eigentümer bedeutet

Wie der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden kann, diskutiert die Politik rege. Mittlerweile ist etwa die Photovoltaik Pflicht in Baden -Württemberg bereits in Kraft, um erneuerbare Energien zu fördern. Für Bauherren und Eigentümer stellt sich daher nun die Frage: Welche Regelungen gelten und ab wann muss eine Photovoltaikanlage installiert werden? Welche Ausnahmeregelungen gibt es? Wir zeigen Ihnen, was die Photovoltaik Pflicht beinhaltet, für wen Sie gilt und was für Eigentümer bedeutet. Planen Sie aktuell den Bau einer Photovoltaik Anlage? Mit unserem Photovoltaik Rechner können Sie die Kosten berechnen und sich ein individuelles Angebot einholen.

Photovoltaik Pflicht in der politischen Diskussion

Im Sofortprogramm Klimaschutz 2022 ist die Solarpflicht eine der festgelegten Maßnahmen für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Darunter fallen unter anderem die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden und klimafreundliche Neubauten.

Die Solarpflicht ist auch eines der großen Themen von Bündnis 90/Die Grünen, die einen Entwurf für ein entsprechendes bundesweites Gesetz ausgearbeitet haben. Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden beinhaltet sehr konkrete Regelungen, wann eine Photovoltaik Pflicht greift, welche Ausnahmen gelten sollen und wie Eigentümerinnen und Eigentümer der Solarpflicht nachkommen können. Die wichtigsten Fakten zum Gesetzentwurf auf Bundesebene:

  • Die Photovoltaik Pflicht gilt für öffentliche und private Neubauten ab 01.06.2022. Für Bestandsbauten gilt sie bei der Sanierung des Dachs ab 01.06.2022.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer können der Solarpflicht auch nachkommen, indem sie die Aufgabe auf Dritte übertragen. Das gilt etwa bei Verpachtung der Dachfläche.
  • Ersatzweise kann die Installation einer Solaranlage erfüllt werden, wenn diese auf anderen Außenflächen des Gebäudes erfolgt. Auch ist eine Montage in der unmittelbaren räumlichen Umgebung des betreffenden Gebäudes möglich.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Solarthermie-Anlage zur Wärmeerzeugung auf der Dachfläche installiert haben, wird der dadurch in Anspruch genommene Flächenanteil auf die Pflichterfüllung zur Installation einer Photovoltaikanlage angerechnet.
  • Von der Photovoltaik Pflicht ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude, sofern die Solarpflicht Pflichten zur Dachbegrünung entgegenstehen oder im Einzelfall wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeiten bzw. unbillige Härten vorliegen. Ebenfalls ausgenommen von der Photovoltaik Pflicht sind Dachflächen, bei denen eine Installation technisch unmöglich ist oder die weniger als 20 Quadratmeter betragen.

Doch auch wenn der Gesetzentwurf auf Bundesebene bereits vorliegt: Bisher ist eine bundesweite Photovoltaik Pflicht noch nicht in Aussicht. Die Photovoltaik Pflicht bleibt damit vorerst Ländersache. Dafür sind aber bereits einige Landesregierungen in Deutschland vorgesprungen. Darunter fällt auch Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg hat die Novellierung seines Klimaschutzgesetzes zum 05.10.2021 in den Landtag eingebracht. Die Photovoltaik Pflicht wird dabei ab 2022 in drei Schritten eingeführt. Die wichtigsten Details zur Photovoltaik Pflicht:

  • ab 01.01.2022 gilt die PV Pflicht für den Neubau von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen
  • ab 01.05.2022 gilt die PV Pflicht für den Neubau von Wohngebäuden
  • ab 01.01.2023 gilt die PV Pflicht bei grundlegenden Dachsanierungen aller Bestandsgebäude

Für Parkplätze, die unter die Photovoltaik Pflicht fallen, gilt mit der Novellierung nun eine Mindestgröße von 35 Stellplätzen. Angaben zur Mindestgröße und Mindestnutzung von Dachflächen sowie zur Mindestnutzung bei Parkplätzen liegen nicht vor. 

Folgende Ausnahmen gelten von der Photovoltaik Pflicht in Baden-Württemberg:

  • Bei Neubau von Nichtwohngebäuden: Für Gebäude mit einem Wohnanteil von über 5 Prozent der Geschossfläche; falls sonstige öffentlich-rechtliche Pflichten der Photovoltaik Pflicht widersprechen; bei unverhältnismäßigen Aufwand, für den bei den zuständigen Behörden ein Befreiungsantrag zu stellen ist.
  • Bei Parkplätzen: Für Parkplätze, die sich direkt entlang von öffentlicher Straßen befinden und wenn städtebauliche Gründe der PV Pflicht entgegenstehen. Bei letzterem ist wieder ein ein Befreiungsantrag bei den zuständigen Behörden zu stellen.

Weitere Informationen zur Photovoltaik Pflicht in Baden-Württemberg finden Sie hier.

Was bedeutet die Solarpflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer?

Wen die Pflicht zur Installation einer Anlage trifft, hängt bisher von den jeweiligen Regelungen der Landesregierung ab. Für Bauherren, Eigentümerinnen und Eigentümer, die unter die Solarpflicht fallen, ergeben sich die Kosten einer Photovoltaikanlage dann durch verschiedene Faktoren. Unter anderem durch die Größe der Anlagen, evt. der Installation eines Speichers und der Leistung der Solaranlage. Als Spezialisten für Photovoltaikanlagen beraten wir Sie über die Geltung der Photovoltaik Pflicht für Ihr Bauvorhaben oder Ihre Dachsanierung und prüfen mit Ihnen die Optionen zur Installation einer Photovoltaikanlage. Darüber hinaus sollten Bauherren, Eigentümerinnen und Eigentümer natürlich auch die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung von Photovoltaikanlagen begutachten. Auch hier liefern wir Ihnen alle nötigen Informationen und eine expertengeführte Beratung. Haben Sie Fragen dazu ? Dann sprechen Sie uns gerne an! Oder schauen Sie in einer unserer Niederlassungen vorbei.

Neben den Kosten für die Anlagen und die Installationen selbiger kommen Eigentümerinnen und Eigentümern aber auch Einsparungen zugute. Einmal bei den Kosten für Strom durch die Nutzung von Eigenstrom. Und durch die Einspeisevergütung für Solarstrom. Hier lesen Sie mehr über die Möglichkeiten der Photovoltaik Förderung.

Vorbereitung ist wichtig

Bauherren, Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich auf jeden Fall auf eine Photovoltaik Pflicht einrichten, sofern sie nicht bereits in ihrem Bundesland beschlossene Sache ist. Denn auch wenn die Solarpflicht 2022 noch nicht auf Bundesebene gilt, ist sie dennoch weiter in der politischen Diskussion. Zudem werden Vorgaben der Solarpflicht auch die Rahmenbedingungen für Neubauten verschärfen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Photovoltaik Planungen!