17.03.2020

Alle Niederlassungen trotz Krise geöffnet

ZG Raiffeisen Fahnen

Die Niederlassungen der ZG Raiffeisen sind nicht von den Corona-bedingten Schließungen von Geschäften betroffen. Nach der von der Bundesregierung vorgenommen Einstufung zählen sie zur so genannten kritischen Infrastruktur und sind damit für die Versorgung der Bevölkerung relevant. Die Kunden können zu den gewohnten Öffnungszeiten einkaufen.

Die ZG Raiffeisen stellt über ihren Krisenstab sicher, dass an ihren Standorten und Geschäftsstellen sämtliche behördliche Auflagen erfüllt und darüber hinausreichende Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus zu verringern. „Der Schutz der eigenen Mitarbeiter sowie unserer Kunden, Geschäftspartner und Mitglieder hat oberste Priorität“, so die Vorstände. „In der Entscheidung der Bundesregierung sehen wir zugleich unsere Verantwortung, den Geschäftsbetrieb unter Aufbietung all unserer Kräfte und Möglichkeiten aufrecht zu erhalten.“

Die Ausnahmeregelung für den Weiterbetrieb gilt für alle Geschäftsbereiche der ZG Raiffeisen und damit für die Agrar- und Technikniederlassungen sowie Tankstellen, das Geschäft mit Heizöl und Diesel sowie die Baustoffniederlassungen und die Haus- und Gartenmärkte.

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