Photovoltaik Förderung – Übersicht

Sie wollen sich eine Photovoltaikanlage zulegen und fragen sich, welche Möglichkeiten der Photovoltaik Förderung bestehen? Keineswegs brauchen Sie alle Kosten immer selbst zu tragen. Denn Bund, Länder und auch viele Kommunen stellen seit einigen Jahren verschiedene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher zur Verfügung. Neben finanziellen Mitteln aus einem Förderprogramm haben Sie zudem die Möglichkeit, zumindest einen Teil Ihrer Photovoltaikanlage durch die Einspeisevergütung des Bundes zu refinanzieren. Wir zeigen Ihnen, welche Photovoltaik Förderung möglich ist und an welche Stellen Sie sich für den Antrag wenden müssen.

Wenn Sie wissen wollen, wie viel eine Photovoltaik Anlage kostet und ein individuelles Angebot wünschen, dann empfehlen wir unseren Photovoltaik Rechner!

Photovoltaik Förderung nach Fördermöglichkeiten

Förderung über einen KfW-Kredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt günstige Kredite ab 0,61 % effektivem Jahreszins zur Finanzierung von Photovoltaikanlage und Stromspeicher bereit. Sie können bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben und bis zu 100 % Ihrer Investitionskosten über die KfW finanzieren. Die Förderung ist dabei beihilfefrei. Für Sie bedeutet das: Neben dem KfW-Kredit können Sie weiterhin andere Beihilfen, also öffentliche Zuwendungen und Subventionen wie die Einspeisevergütung oder staatliche Zuschüsse, beantragen und nutzen, ohne dass diese die Fördermöglichkeit durch die KfW aufheben. Die Beantragung der KfW-Förderung muss noch vor der Anschaffung der Solaranlage erfolgen.

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Erwerb und die Einrichtung aber auch die Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, Fassaden und Freiflächen, Stromspeichern und Solarthermie-Anlagen. Neben den reinen Anlage- und Materialkosten schließt das auch Kosten für Planung, Projektierung und Installation ein. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.

Wer wird gefördert?

Die KfW fördert sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Im Einzelnen können die Förderung beantragen:

  • Privatpersonen und gemeinnützig Angestellte
  • (In Deutschland tätige) Freiberufler
  • Landwirte
  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen (größenunabhängig)
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • kommunale Zweckverbände
  • Genossenschaften, Stiftungen und Vereine

Darüber hinaus ist es möglich, deutsche Privatunternehmen und ihre Tochtergesellschaften im Ausland bei der Errichtung einer Anlage zu fördern. Das gilt auch für Joint Ventures mit einer maßgeblichen deutschen Beteiligung im Ausland.

Konditionen

  • ab 0,61 % effektiver Jahreszins
  • Mindestlaufzeit von 2 Jahren
  • max. Förderhöhe von 50 Mio. Euro je Vorhaben
  • Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten
  • Kredit abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage in einer Summe oder in Teilbeträgen

Regionale Förderungen der Länder

Neben der bundesweiten Photovoltaik Förderung durch die KfW werden Photovoltaikanlagen und Stromspeicher auch regional von den jeweiligen Bundesländern gefördert. Mittlerweile haben einige Bundesländer wie Baden-Württemberg attraktive Programme für die Förderung ins Leben gerufen. Bei der Beantragung der Förderung gilt auch: Die wichtigsten Förderprogramme listen wir Ihnen hier auf.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Ihr richtiger Ansprechpartner bei Fragen zum Förderprogramm und der Antragsstellung. Das Bundesland fördert sowohl Photovoltaikanlagen als auch Stromspeicher.

Was wird gefördert?

Baden-Württemberg fördert:

  • stationäre, netzdienliche Stromspeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Solaranlage, die an das Verteilnetz angeschlossen ist
  • Heimspeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit bis zu 30 Kilowatt Peak Leistung
  • Gewerbespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit mehr als 30 Kilowatt Peak Leistung

Die Förderung ist begrenzt auf einen förderfähigen Batteriespeicher in Verbindung mit einer Solaranlage. Speicher und Anlage müssen in Baden-Württemberg stehen und betrieben werden. Die zweckentsprechende Nutzung muss zudem mindestens 5 Jahre betragen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung durch das Land Baden-Württemberg können natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts sowie des öffentlichen Rechts und Landwirte in Anspruch nehmen. Bei Landwirten besteht die Anforderung, dass diese mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom entweder gänzlich oder zumindest zum Teil ins Stromnetz einspeisen.

Konditionen

Die Förderung von Baden-Württemberg wird pro Batteriespeicher in Euro je Kilowattstunde (kWh) der nutzbaren Speicherkapazität gewährt und beträgt maximal 30 % der Nettoinvestitionskosten des Speichersystems. Die Kosten für eine Solaranlage sind hier nicht berücksichtigt, werden aber über einen Bonus abgebildet. Die Details der Förderung:

  • Für Anlagen bis 30 Kilowatt Peak Leistung: 200 Euro pro kWh. Dabei werden nur Batteriespeicher mit einer Speicherkapazität von mindestens 2 kWh berücksichtigt. Der minimale Zuschuss beträgt also 400 Euro.
  • Für Anlagen ab 30 Kilowatt Peak Leistung: 300 Euro pro kWh. Die maximale Förderhöhe beträgt 45.000 Euro.

Der Bonus wird gewährt für:

  • E-Mobilität: Netzdienliche bzw. lastmanagementfähige Elektrofahrzeugladepunkte werden mit einem zusätzlichen Bonus in Höhe von 500 Euro bezuschusst.
  • Photovoltaikanlagen über 100 Kilowatt Peak Leistung: Vorhaben dieser Größe werden mit einem einmaligen Bonus in Höhe von 2.500 Euro bezuschusst.

Mehr Informationen zur Photovoltaik Förderung in Baden-Württemberg erhalten Sie hier.

Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist Teil des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und stellt ein Mindestpreissystem für die Vergütung von erneuerbarem Strom (Solarstrom, aber auch andere erneuerbare Erzeugungsarten) dar. Die Einspeisevergütung wird über das EEG geregelt. Das Gesetz reguliert unter anderem den Anschluss- und Abnahmezwang sowie die Höhe der Einspeisetarife, differenziert nach Technologien.

Für Solarstrom liegt die Einspeisevergütung ab 01. Januar 2022 bei maximal 6,83 Cent pro kWh bei Anlagen bis 10 Kilowatt Peak Leistung. Der festgelegte Vergütungssatz gilt dabei für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage.

Anmeldung

Für die Einspeisevergütung müssen sich Anlagenbetreiber (auch bei der Installation eines Batteriespeichers) bei der Bundesnetzagentur mit ihrer Anlage anmelden. Und zwar Privathaushalte und Großproduzenten gleichermaßen. Darüber hinaus muss die Anlage beim jeweiligen Netzbetreiber registriert und auch dem Finanzamt und dem Gewerbeamt gemeldet werden.

Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur finden Sie hier.

Bankkredite

Eine letzte Möglichkeit, eine Photovoltaik Förderung zu nutzen, sind Kredite bei Banken. Viele Finanzinstitute bieten spezielle Kredite für Erneuerbare Energien-Anlagen. Daher lohnt es sich, bei der Hausbank und anderen Kreditinstituten Beratung für die Finanzierung und Förderung von Photovoltaik einzuholen.

Gerne beraten wir Sie vor Ort zur individuell möglichen Photovoltaik Förderung. Finden Sie uns in Ihrer Nähe! Hier geht es zur Standortliste und Ihrem nächstgelegenen ZG-Raiffeisen-Partner.