Unternehmensführung
Zwei Männer in Anzügen laufen auf einem mit Herbstlaub bedeckten Weg durch einen parkähnlichen Wald mit bunten Bäumen.

Der Vorstand der ZG Raiffeisen

Der Vorstand der ZG Raiffeisen besteht aus zwei Mitgliedern: Lukas Roßhart und Dr. Holger Löbbert tragen die Verantwortung für die Geschäfte der Unternehmensgruppe. Dem Vorstand können gemäß Genossenschaftsgesetz nur Mitglieder angehören. Damit sind sie zugleich Manager und wie alle anderen Mitglieder Teilhaber unter Gleichen.

Lukas Roßhart

Lukas Roßhart absolvierte bereits seine Ausbildung bei der ZG Raiffeisen. Der Diplom-Betriebswirt betreute über mehrere Jahre hinweg den Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, bevor er 2001 die Leitung des Geschäftsbereichs Märkte übernahm. Roßhart ist zudem Präsident der internationalen Einkaufsgesellschaft Intercoop House & Garden Cooperative mit Sitz im schweizerischen Biel. Dem Vorstand der ZG Raiffeisen gehört er seit Oktober 2016 an.

Ein lächelnder Mann mit kurz geschnittenen Haaren trägt ein dunkelblaues Sakko, ein weißes Hemd und eine gestreifte Krawatte vor einem grünen Blattwerkhintergrund.

Dr. Holger Löbbert

Dr. Holger Löbbert studierte Volkswirtschaft in Münster und schloss seine Universitätszeit im Jahr 2006 mit einer Promotion ab. Nach sechsjähriger Tätigkeit in der Unternehmensberatung wechselte er 2013 zur BayWa AG, wo er als Geschäftsführer der BayWa Agrarhandel GmbH in Nienburg/Weser tätig war. Dr. Holger Löbbert gehört seit Juli 2019 dem Vorstand der ZG Raiffeisen an.

Ein lächelnder Mann mit Brille trägt einen dunklen Anzug mit weißem Hemd und Krawatte vor einem grünen Blätter-Hintergrund.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der ZG Raiffeisen setzt sich aus zwölf Personen zusammen. 
Vorsitzender ist Dr. Rainer Schechter.

Auf dem Bild (von links): Udo Schlachter, Heiko Marterer, Raimund Haser, Matthias Brecht, Friedhilde Müller, Andreas Deyer, Christina Burkard, Dr. Rainer Schechter, Doris Matt (stellvertretende Vorsitzende), Dr. Wilfried Wägner, Bernhard Bolkart, Clemens Fritz
 

Mitglieder des Aufsichtsrates

NameOrtFunktion und Beruf
Dr. Rainer SchechterSinsheimVorsitzender des Aufsichtsrat (seit 6. Mai 2026)
Landwirt
CEO Zucker Division, Südzucker AG, i.R. 
Doris MattMühlhausen-EhingenStellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats
Arbeitnehmervertreterin,
Kaufmännische Angestellte
Bernhard BolkartSchonachAufsichtsratsmitglied
Präsident BLHV
Landwirt
Groß- und Außenhandelskaufmann
Matthias BrechtPhillipsburgBetriebsleiter des landwirtschaftlichen Familienunternehmens
Bankkaufmann
Volljurist
Aufsichtsratsvorsitzender der Raiffeisenbank Hardt-Bruhrain eG, Dettenheim
Christina BurkardWutöschingenAufsichtsratsmitglied
Landwirtin
Agraringenieurin
Andreas DeyerMühlingenAufsichtsratsmitglied
Landwirtschaftsmeister
Vorsitzender des BLHV, Kreisverbund Stockach
Clemens FritzBühlertalAufsichtsratsmitglied
Bank Vorstand, i. R.
Raimund Haser, MdLKißleggAufsichtsratsmitglied
Dipl. Betriebswirt (BA)
Heiko MartererKronauArbeitnehmervertreter
Kaufmännischer Angestellter
Friedhilde MüllerBühlertalArbeitnehmervertreterin
Kaufmännische Angestellte
Udo SchlachterWertheim-DörlesbergAufsichtsratsmitglied
Geschäftsführer
Dr. Wilfried WägnerMühlackerArbeitnehmervertreter
Kaufmännischer Angesteller

Beirat

NameOrtFunktion und Beruf
Dr. Rainer SchechterSinsheimVorsitzender des Aufsichtsrat (seit 6. Mai 2026)
Landwirt
CEO Zucker Division, Südzucker AG, i.R. 
Monika BährOberkirchWinzermeisterin
Lukas BerberichHardheim-RütschdorfLandwirtschaftsmeister
Eckard BoxheimerHeidelbergLandwirt
Klaus DornerLahr-KippenheimweilerLandwirtschaftsmeister
Bernd GrieshaberDöggingenLandwirtschaftsmeister
Beisitz des BLHV, Kreisverband Donaueschingen
Johanna KaiserStühlingenLandwirtschaftsmeisterin
Ländliche Hauswirtschafterin
Marina KnopfHockenheimLandwirtin
Dr. Ulrich KraftBrettenGeschäftsführer des Verbands für Landwirtschaftliche Fachbildung Karlsruhe und Regierungsbezirk
Abteilungspräsident Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen am RP Karlsruhe
Christian MaierWaldshut-TiengenLandwirtschaftsmeister
Karl-Heinz MayerOwingenLandwirtschaftsmeister
Dr. Christoph MorizKirchen-HausenDiplom Landwirt
Matthias SchäferKehlLandwirtschaftsmeister
Markus SchmutzAdelsheimLandwirt
Michael StrubEhrenkirchenLandwirtschaftsmeister
Christiane WanglerVogtsburg-OberrotweilHandelsfachwirtin
Präsidentin des LandFrauenverbandes Südbaden im BLHV e. V. 

 

„Vertrauen ist das höchste Gut“

Der Corporate Governance Codex der ZG Raiffeisen

Wie wird eine Genossenschaft optimal geführt und wer überwacht dies?

Aufsichtsrat und Vorstand der ZG Raiffeisen orientieren sich konsequent am sogenannten Corporate Governance Kodex (CGK) für Genossenschaften. Auf Basis der Vorgaben des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV) enthält er neben wesentlichen gesetzlichen Vorschriften auch international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

„Der Corporate Governance Kodex ist nicht einfach nur ein Leitfaden auf dem Papier. Seine Inhalte begleiten unser Denken, unsere Entscheidungen und unser Handeln für die ZG Raiffeisen-Gruppe“, so Vorstand und Aufsichtsrat. Ein zentrales Thema ist die Wahrung der Rechte der Mitglieder. Detailliert beschrieben werden in diesem Zusammenhang beispielsweise die Regularien der Generalversammlung.

Durch die genaue Definition von Aufgaben und Pflichten der Unternehmensführung sowie der Überwachungsgremien soll sichergestellt werden, dass alle erforderlichen Rahmenbedingungen für eine rechtmäßige und erfolgreiche Steuerung der ZG Raiffeisen im Sinne der Mitglieder gesetzt sind.

Wie wichtig der CGK für die Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand sind, zeigt, dass die Inhalte aktuellen Entwicklungen angepasst werden. So ist in der neu überarbeiteten Fassung dokumentiert, dass die Generalversammlung auch auf elektronischem Weg durchgeführt werden kann. Dies war vor der Corona-Pandemie nicht der Fall.

Aufgenommen wurden außerdem Passagen, die die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand noch weiter stärken: Ehemalige Vorstandsmitglieder sollen dem Überwachungsgremium nicht angehören, um auf diese Weise eine klare Trennung beider Mandate sicherzustellen. „Das Vertrauen der Mitglieder in ihre Genossenschaft ist das höchste Gut und zugleich die Basis für den gemeinsamen Erfolg“, so Aufsichtsrat und Vorstände.

Corporate Governance Kodex