Ölheizungsverbot & Austauschpflicht: Was wirklich gilt
Neue Klimapaket-Regelungen 2020 – 2026
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schränkt den Betrieb von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 ein. Heizöl trägt als fossiler Energieträger zur Anreicherung des Treibhausgases CO2 und damit zum Klimawandel bei. Daher entfallen auch die Fördermittel für Ölheizungen mit moderner Brennwerttechnik. Ölheizungen sind jedoch nicht komplett verboten. Das neue Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Baustein zur Förderung des Klimaschutzes durch die Bundesregierung.
Wir informieren Sie hier, was wirklich gilt!
Gibt es im Zusammenhang mit dem Ölheizungsverbot eine Austauschpflicht
Viele ältere Ölheizungen fallen nicht unter die Austauschpflicht. So lässt sich eine 25 Jahre alte Ölheizung mit Niedertemperaturkessel durchaus weiter betreiben. Für die Umrüstung älterer und nicht von der Austauschpflicht betroffener Ölheizungen können Sie aber Fördergelder beantragen. Eine neue Heizung darf ab 2026 nur noch in Verbund mit regenerativen Wärmeerzeugern in Betrieb genommen werden.
Wann muss ich meine Ölheizung austauschen?
Es gibt keine generelle Austauschpflicht. Eine bestehende Heizung ist nur dann auszutauschen, wenn sie älter als 30 Jahre ist und mit einem unwirtschaftlich arbeitenden Konstant-Temperatur-Kessel (4 bis 400 kW) ausgestattet ist. Sofern eine Austauschpflicht gemäß §10 EnEV bzw. GEG zutrifft, bekommen Sie für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage keine Fördergelder mehr. Da moderne Heizungsanlagen wirtschaftlicher als alte Ölheizungen arbeiten, kann sich die Investition in ein umweltverträgliches und zukunftssicheres Heizungssystem dennoch amortisieren.
Diese Ausnahmen gibt es
Ist eine Heizung älter als 30 Jahre und beheizt sie ein Eigenheim mit bis zu zwei Wohneinheiten, kann sie in Betrieb bleiben, wenn der Eigentümer zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst in dem Haus wohnte. Bei einem Besitzerwechsel ist die Anlage innerhalb von zwei Jahren auszutauschen. Technische Hürden zur Installation umweltfreundlicher Alternativen, eine fehlende Versorgung mit Gas, Fernwärme und Nahwärme und anteilige Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien stellen Ausnahmen dar.
Haben Sie Fragen zur Erneuerung oder zur Ergänzung Ihrer Ölheizung mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage? Wir beraten Sie kostenlos.