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Ölheizungsverbot & Austauschpflicht: Was wirklich gilt

Neue Klimapaket-Regelungen 2020 – 2026

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schränkt den Betrieb von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 ein. Heizöl trägt als fossiler Energieträger zur Anreicherung des Treibhausgases CO2 und damit zum Klimawandel bei. Daher entfallen auch die Fördermittel für Ölheizungen mit moderner Brennwerttechnik. Ölheizungen sind jedoch nicht komplett verboten. Das neue Gebäudeenergiegesetz ist ein wichtiger Baustein zur Förderung des Klimaschutzes durch die Bundesregierung.

Wir informieren Sie hier, was wirklich gilt!

Gibt es im Zusammenhang mit dem Ölheizungsverbot eine Austauschpflicht?

Viele ältere Ölheizungen fallen nicht unter die Austauschpflicht. So lässt sich eine 25 Jahre alte Ölheizung mit Niedertemperaturkessel durchaus weiter betreiben. Für die Umrüstung älterer und nicht von der Austauschpflicht betroffener Ölheizungen können Sie aber Fördergelder beantragen. Eine neue Heizung darf ab 2026 nur noch in Verbund mit regenerativen Wärmeerzeugern in Betrieb genommen werden.

Wann muss ich meine Ölheizung austauschen?

Es gibt keine generelle Austauschpflicht. Eine bestehende Heizung ist nur dann auszutauschen, wenn sie älter als 30 Jahre ist und mit einem unwirtschaftlich arbeitenden Konstant-Temperatur-Kessel (4 bis 400 kW) ausgestattet ist. Sofern eine Austauschpflicht gemäß §10 EnEV bzw. GEG zutrifft, bekommen Sie für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizungsanlage keine Fördergelder mehr. Da moderne Heizungsanlagen wirtschaftlicher als alte Ölheizungen arbeiten, kann sich die Investition in ein umweltverträgliches und zukunftssicheres Heizungssystem dennoch amortisieren.

Diese Ausnahmen gibt es

Ist eine Heizung älter als 30 Jahre und beheizt sie ein Eigenheim mit bis zu zwei Wohneinheiten, kann sie in Betrieb bleiben, wenn der Eigentümer zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst in dem Haus wohnte. Bei einem Besitzerwechsel ist die Anlage innerhalb von zwei Jahren auszutauschen. Technische Hürden zur Installation umweltfreundlicher Alternativen, eine fehlende Versorgung mit Gas, Fernwärme und Nahwärme und anteilige Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien stellen Ausnahmen dar.

Haben Sie Fragen zur Erneuerung oder zur Ergänzung Ihrer Ölheizung mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage? Wir beraten Sie kostenlos.

Wie kann ich auch nach 2026 noch eine Ölheizung nutzen?

Auch nach 2026 können Sie in vielen Fällen weiterhin mit Öl heizen. Die Erweiterung Ihrer Heizung mit regenerativen Systemen schont die Umwelt und senkt Betriebskosten.

Modernisierung

Optimieren Sie Ihre Ölheizung durch Einbau eines modernen Brennwertkessels. Mit einer Brennwert-Heizung steigern Sie den Wirkungsgrad und profitieren von einer schadstoffarmen Verbrennung. Mit einer Ölheizung als anteiligem Energieerzeuger bleiben Sie auch nach 2026 sicher mit Energie versorgt.

Ergänzung durch erneuerbare Energien

Durch die Ergänzung mit erneuerbaren Energiesystemen wie Wärmepumpe und Solarthermie produzieren Sie Strom und Wärme günstig. Durch den Ausbau Ihrer konventionellen Heizung zu einem Hybridsystem erfüllen Sie die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes und können die Hausenergie auf smarte Weise verwalten. Informieren Sie sich: https://www.zukunftsheizen.de/oelheizung/hybridheizung.html

Ersatz für alte Heizungsanlagen

Bei älteren und unwirtschaftlichen Ölheizungen kann der Ersatz durch eine Wärmepumpe oder einen Pelletkessel die bessere Lösung sein. Bei zur anteiligen Energieerzeugung eingesetzten Heizsystemen sollte stets der Austausch eines alten Niedertemperatur-Heizkessels durch einen modernen Brennwertkessel auf der Agenda stehen. Informieren Sie sich zu den Vorzügen der Brennwerttechnik:  https://www.zukunftsheizen.de/oelheizung/brennwertheizung.html

So bekommen Sie auch mit einer Ölheizung weiterhin Fördermittel

Für den Einbau von Ölheizungen gibt es keine Fördermittel mehr - dies betrifft auch die Modernisierung mit einem Brennwertkessel. Besitzen Sie eine Ölheizung und wollen auf ein klimaverträgliches Modell umrüsten, erhalten Sie jetzt aber Unterstützung vom Staat mit Förderungen von bis zu 45 Prozent der Kosten. Auch Betreiber von Gasheizungen können Fördermittel für den Umbau und die klimaverträgliche Erweiterung ihrer Heizung beantragen.

Übersicht der Fördermittel

  • Vollständig mit erneuerbaren Energien betriebene Heizungen - Zuschuss von bis zu 35 %
  • Gas-Hybridheizungen mit mindestens 25 % Erneuerbare-Energien-Anteil - bis zu 30 %
  • Von Anfang an hybridfähige Gas-Brennwertheizungen - bis zu 20 % bei Nachweis der Einbindung regenerativer Energien nach 2 Jahren
  • Ölheizung - keine Förderung
  • Förderfähige Kosten: bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Staatliche Fördermittel für Ölheizungen entfallen
  • Austauschpflicht für Ölheizungen älter als 30 Jahre mit alter Kessel-Technologie
  • Als Teil einer Hybridheizungsanlage bleiben Ölheizungen interessant
  • Wärmepumpe und Solarthermie generieren Heizwärme und Warmwasser
  • Die Kombination aus Brennwertkessel und erneuerbarer Energie schafft Betriebssicherheit
  • Mit Fördermitteln bezuschusst der Bund die Investition in umweltverträgliche Heiztechnik

Was Sie nun am besten tun

Wir beraten Sie gern dazu, welche Heizsysteme und Fördermittel auf Ihr Haus und Ihre Anlage zugeschnitten sind.

Ob Austausch oder kompletter Ersatz durch Umstieg auf eine neue Heizungsanlage – als Ratgeber spielen wir mit Ihnen Modelle durch und helfen Ihnen, die beste Entscheidung zu treffen.

Die Beantragung von Fördermitteln spart Geld. Doch die Vielzahl an Fördermodellen und Optionen kann verwirren. Wir zeigen Ihnen die Förderungen auf, die für Sie relevant sind.

Wo kann ich mich zum Ölheizungsverbot beraten lassen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: 

Michael Simonelli 
Tel. 0761 888 599-10
per Email