PSMCheck
Lösung für die digitale Pflanzenschutzdoku

PSMCheck

Pflanzenschutzdokumentation einfach - digital

Ab 1. Januar 2027 verpflichtend

Pflanzenschutzmittel-Anwendungen müssen maschinenlesbar (digital) dokumentiert werden. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens drei Jahre. Behördliche Kontrolle Die zuständigen Behörden können die Aufzeichnungen anfordern.

Was muss dokumentiert werden

Durchführungsverordnung (EU) 2023/564

Folgende Pflichtangaben je Anwendung müssen genau dokumentiert werden:

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Pflanzenschutzmittel Anwendungen lassen sich mit PSMCheck vollständig, übersichtlich und rechtskonform gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 dokumentieren. Alle erforderlichen Angaben werden zentral erfasst – für fundierte Entscheidungen bei Planung, Kontrolle und Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 der Kommission vom 8. März 2023 regelt die einheitliche Dokumentation der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Sie ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Durchführungsverordnung (EU) 2023/564

 

Ihre Vorteile

  • Intuitive Benutzeroberfläche 
    Flächen und Schläge schnell anlegen –manuell oder per Import aus bestehenden GISSystemen. Anwendungen sind in Sekunden dokumentiert
  • Mittelüberprüfungen
    Über eine integrierte Schnittstelle werden ausschließlich Pflanzenschutzmittel vorgeschlagen, die für die jeweilige Kultur nach BVL zugelassen sind
  • Datensicherung
    Die Dokumenation wird mindestens 3 Jahre im System gespeichert, somit können die Schläge im Folgejahr direkt übernommen werden.
  • Datensicherheit
    Alle Daten bleiben unter eigener Kontrolle. Exporte und Weitergaben erfolgen ausschließlich durch die Nutzenden selbst

PSMCheck

Das Bild zeigt einen Computerbildschirm und ein Smartphone mit der Website PSMCheck, die Informationen zu Pflanzenschutzmittel-Analysen anzeigt. Im Hintergrund ist ein Feld mit landwirtschaftlicher Maschine zu sehen.

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Maximilian Meinert

Fachbereichsleitung Innovationen/L4.0