Ab 1. Januar 2027 verpflichtend
Pflanzenschutzmittel-Anwendungen müssen maschinenlesbar (digital) dokumentiert werden. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt mindestens drei Jahre. Behördliche Kontrolle Die zuständigen Behörden können die Aufzeichnungen anfordern.
Folgende Pflichtangaben je Anwendung müssen genau dokumentiert werden:
Pflanzenschutzmittel Anwendungen lassen sich mit PSMCheck vollständig, übersichtlich und rechtskonform gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 dokumentieren. Alle erforderlichen Angaben werden zentral erfasst – für fundierte Entscheidungen bei Planung, Kontrolle und Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 der Kommission vom 8. März 2023 regelt die einheitliche Dokumentation der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Sie ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Durchführungsverordnung (EU) 2023/564
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