ZG Raiffeisen erhebt Einspruch gegen Bußgeldbescheid

ZG Raiffeisen Fahnen
zurück

Das Bundeskartellamt hat wegen kartellrechtswidriger Verhaltensweisen Bußgelder gegen mehrere Agrarhandelsunternehmen verhängt. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Bußgeld gegen die ZG Raiffeisen eG verhängt.

Die genossenschaftliche Unternehmensgruppe mit Sitz in Karlsruhe wird gegen diesen Bußgeldbescheid allerdings Einspruch einlegen, da man eine andere Rechtsauffassung als das Bundeskartellamt vertritt.

Den Wortlaut dieser Information finden Sie auch in unserer Pressemitteilung.

Unternehmen
zurück