In der am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen neuen EU Agrarreform stellt die Berücksichtigung der ökologischen Vorrangflächen, neben der Anbaudiversifizierung und dem Erhalt von Dauergrünlandflächen, eine wesentliche Säule des Greening-Programmes dar.
Bei der Anbaudiversifizierung müssen Betriebe, die zwischen 10 und 30 ha bewirtschaften, mindestens zwei Kulturen anbauen. Bei Betrieben über 30 ha sind es mindestens drei Kulturen.
Der Erhalt von Dauergrünlandflächen spielt in Baden-Württemberg aufgrund des momentan geltenden "Grünlandumbruchsverbotes" nur eine untergeordnete Rolle.
Wie lässt sich die Anforderung an die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) sinnvoll in einen Betrieb einbauen? Welche ackerbaulichen Vorteile können durch die Auswahl der geeigneten Kulturen mitgenommen werden?
Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche sind verpflichtet, mindestens 5% der Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche zur Verfügung zu stellen. Hier stehen zahlreiche Kulturen zur Auswahl. Die in der Praxis wichtigsten Kulturen für ökologische Vorrangflächen sind
- Stickstoffbindende Pflanzen wie z.B.: Sojabohnen, Körnererbsen, Luzernevermehrung, Rotkleevermehrung
- Zwischenfruchtanbau
- Untersaaten
- Brache
- Feldrand-, Puffer- und Waldrandstreifen
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