Die ZG Raiffeisen Gruppe ermöglicht es allen Mitarbeitenden, Lieferanten, Geschäftspartnern und deren Mitarbeitenden sowie Dritten mit beruflichem Kontext über den das LkSG-Hinweisgebersystem Hinweise zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen mitzuteilen.
Auch wenn sich im weiteren Verlauf herausstellen sollte, dass sich der mitgeteilte Verdacht nicht bestätigt, so werden der hinweisgebenden Person – außer im Fall des vorsätzlichen Missbrauchs – keinerlei Nachteile hieraus entstehen. Etwaige Vergeltungsmaßnahmen oder Diskriminierung aufgrund des Hinweises sind unzulässig und werden bei der ZG Raiffeisen Gruppe nicht geduldet.
Hier finden Sie unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte.